Finanzen

LG Bayreuth lehnt Antrag auf Aussetzung im Zusammenhang mit Online-Glücksspiel ab

09.08.2023 – Personen, die bei Online-Glücksspielen Geld verloren haben, haben gute Chancen, ihre Verluste von den Glücksspielanbietern zurückzuerhalten. Zahlreiche Gerichtsentscheidungen haben diesen Anspruch bereits bestätigt. Dabei ist es nicht erforderlich, auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu warten, wie das Landgericht (LG) Bayreuth in einem Beschluss vom 4. August 2023 betonte. Das Gericht lehnte einen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens ab und folgte damit der Rechtsauffassung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.

Bis zum 30. Juni 2021 waren Online-Glücksspiele in Deutschland grundsätzlich verboten, und ab dem 1. Juli 2021 sind sie nur noch unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Dies bedeutet, dass die Anbieter von Online-Glücksspielen eine gültige deutsche Lizenz vorweisen müssen. Ohne diese Genehmigung bleiben Online-Glücksspiele weiterhin illegal.

Veranstalter, die gegen das Verbot von Online-Glücksspielen verstoßen, machen die mit den Spielern abgeschlossenen Verträge nichtig. “Spieler haben daher das Recht, ihre Verluste zurückzufordern”, erklärt Rechtsanwalt István Cocron.

Dieser Anspruch auf Rückerstattung wurde bereits von zahlreichen Landgerichten und Oberlandesgerichten bestätigt, und die Betreiber der betroffenen Online-Casinos wurden zur Rückerstattung der Verluste verurteilt. Da die Veranstalter illegaler Online-Glücksspiele vor Gericht wenig Erfolg haben, versuchen sie nun offenbar, Zeit zu gewinnen. Unter Berufung auf ein anhängiges Verfahren vor dem EuGH beantragen sie vermehrt die Aussetzung ihrer eigenen Verfahren, bis der EuGH eine Entscheidung trifft. “Nach unserer Auffassung liegen jedoch keine gesetzlichen Voraussetzungen für die Aussetzung der Verfahren vor. Das LG Bayreuth ist unserer Meinung gefolgt”, so Rechtsanwalt Cocron.

CLLB Rechtsanwälte hatten im Namen eines Mandanten von einem Online-Casino die Rückerstattung der Verluste gefordert. Die Beklagte hatte aufgrund eines laufenden Verfahrens vor dem EuGH die Aussetzung des Verfahrens beantragt. Das LG Bayreuth hat den Antrag abgelehnt.

Auch wenn es ähnliche Verfahren vor dem EuGH oder Bundesgerichtshof (BGH) gibt, müssen die Instanzgerichte nicht auf deren Entscheidung warten und die Verfahren aussetzen, so das LG Bayreuth. Dadurch bleibt der effektive Rechtsschutz gewährleistet. Ein wesentlicher Aspekt des effektiven Rechtsschutzes ist die zeitnahe Entscheidung, betonte das Gericht. Der zeitliche Faktor sei ein entscheidender Punkt des effektiven Rechtsschutzes und würde beeinträchtigt, wenn in Massenverfahren immer auf die Entscheidung des EuGH oder BGH zu Vorlagefragen gewartet werde.

“Das LG Bayreuth hat klargestellt, dass Verzögerungstaktiken keine Akzeptanz finden. Das ist ein wichtiger Schritt für die Opfer illegaler Online-Glücksspiele, um schnellstmöglich zu ihrem Recht zu kommen”, betonte Rechtsanwalt Cocron.

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