Soziales

Debatte um Gender-Verbot mit Sonderzeichen an Schulen in Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalts Entscheidung, das Gendern mit Sonderzeichen in Schulen zu unterbinden, hat zu gemischten Reaktionen geführt. Während einige die Maßnahme begrüßen, führen andere an, dass dies nicht die richtige Priorität in der Bildungspolitik sei.

Das Bildungsministerium Sachsen-Anhalt hat eine klare Position bezogen: Kein Gendern mit Sonderzeichen an Schulen. Die Entscheidung sorgt in der politischen Landschaft für unterschiedliche Echoes. Die SPD bezeichnet das Vorgehen als Ablenkung von dringenderen Themen wie Lehrermangel. In der Zwischenzeit mahnt die FDP zur Besonnenheit und betont die Bedeutung der deutschen Rechtschreibregeln. Die Grünen sind mit der Entscheidung nicht einverstanden und fordern eine Konzentration auf andere drängende Bildungsthemen.

Bildungsministerin Eva Feußner (CDU) argumentiert, die Entscheidung beruhe auf den Vorgaben des Rats für deutsche Rechtschreibung, der Sonderzeichen nicht im Regelwerk berücksichtigt. Formulierungen wie “Bäcker*in” und “Sportler_in” sind nun in offiziellen Schulunterlagen und im Unterricht tabu.

Es ist zu betonen, dass das Verbot sich nicht auf andere Gender-Methoden wie die Doppelnennung oder neutrale Begriffe wie “Lehrkraft” ausweitet. Trotz der neuen Regelung können Schulen weiterhin Lernmaterialien von anderen Institutionen nutzen, die diese Sonderzeichen enthalten.

Der Hintergrund der Entscheidung? Das Ministerium befürchtet, dass solche Sonderzeichen zu Grammatikproblemen führen könnten. Dennoch liegt die endgültige Bewertung der Verwendung genderspezifischer Sprache in der Hand der Lehrer.

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