Soziales

Gerichtsentscheidung bestätigt: Rammstein-Sänger Till Lindemann erhält Rechtsschutz

Die Vorwürfe gegen Till Lindemann, den charismatischen Frontmann der Band Rammstein, haben in den letzten Monaten für Schlagzeilen gesorgt. Diese Anschuldigungen haben nicht nur die Öffentlichkeit, sondern auch die jüngste Tournee der Band beeinflusst. Shelby Lynn war die erste, die nach einem Konzert in Litauen Anschuldigungen gegen Lindemann erhob. Doch sie blieb nicht die Einzige. Auch andere Frauen, darunter die bekannte Youtuberin Kayla Shyx, meldeten sich zu Wort.

In Reaktion auf diese Vorwürfe beauftragte Lindemann ein Anwaltsteam, das gegen verschiedene Medienberichte und Aussagen der beteiligten Frauen vorging. Eine dieser juristischen Auseinandersetzungen betraf einen Artikel des renommierten Magazins “Der Spiegel”. Das Landgericht Hamburg hat nun eine Entscheidung getroffen, die eine vorherige Eilentscheidung aus dem Juli bestätigt.

Am vergangenen Freitag traf sich die Pressekammer des Landgerichts Hamburg, um über die im Juli getroffene Eilentscheidung zu beraten. Der Streitpunkt war ein “Spiegel”-Artikel, in dem bestimmte Textpassagen von Lindemanns Anwälten beanstandet wurden. Schon zu Beginn der Verhandlung ließ der Vorsitzende Richter, Dr. Florian Schwill, durchblicken, dass das Gericht dazu neigt, die einstweilige Verfügung aufrechtzuerhalten.

Und genau das geschah. Der “Spiegel” darf zentrale Teile des Artikels aus dem Juni 2023, in dem die Vorwürfe gegen Lindemann thematisiert wurden, nicht weiter verbreiten (Urt. v. 25.08.2023, Az. 324 O 228/23). Dies bestätigt das Eilverfahren vom 14. Juli, wie verschiedene Medien, darunter “Legal Tribune Online”, berichteten.

Trotz der Bemühungen des Magazins, vertreten durch Dr. Marc-Oliver Srocke, die Entscheidung in eine andere Richtung zu lenken, blieb das Landgericht Hamburg bei seiner Position. Ob dieser Fall nun endgültig abgeschlossen ist, bleibt abzuwarten. Sollte es zu weiteren rechtlichen Schritten kommen, wäre das Hanseatische Oberlandesgericht die nächste Anlaufstelle.

Dieser juristische Sieg ist für Lindemanns Anwaltsteam besonders wichtig, da sie kürzlich in einem anderen Fall gegen Shelby Lynn nicht erfolgreich waren. Das Landgericht entschied, dass eine Aussage von Shelby Lynn als zulässige Meinungsäußerung zu werten sei. Trotz dieser Niederlage zeigten sich Lindemanns Anwälte zuversichtlich und betonten die positiven Aspekte der Entscheidung, insbesondere im Hinblick auf das laufende Ermittlungsverfahren gegen Lindemann in Berlin.

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