Soziales

EU diskutiert neue Verkehrsregeln: Einschränkungen für Fahranfänger und Senioren

Jena. Das EU-Parlament erörtert derzeit eine Novelle im Verkehrsrecht, die weitreichende Auswirkungen auf Millionen von Autofahrern in Europa haben könnte. Insbesondere Fahranfänger und Senioren könnten von den vorgeschlagenen Änderungen betroffen sein.

Die Revision betrifft die Führerschein-Richtlinie 2006/126/EC, die ursprünglich im Dezember 2006 verabschiedet wurde. Die genauen Details und das Inkrafttreten der neuen Fassung sind noch unklar.

Ein zentrales Element des Entwurfs ist die Einführung gestaffelter Tempolimits nach Altersklassen. Fahranfänger könnten beispielsweise auf eine Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h beschränkt werden. Dies würde das Überholen auf Autobahnen praktisch unmöglich machen. Darüber hinaus könnte es für Fahranfänger auch Nachtfahrverbote geben.

Für Senioren könnten die Änderungen bedeuten, dass der Führerschein ab dem 60. Lebensjahr nur noch sieben Jahre, ab 70 nur noch fünf Jahre und ab 80 nur noch zwei Jahre gültig ist. Die Erneuerung des Führerscheins könnte von umfangreichen medizinischen und psychologischen Untersuchungen abhängig gemacht werden.

Ein weiterer bemerkenswerter Vorschlag betrifft die Einführung einer Gewichtsgrenze für den PKW-Führerschein der Klasse B. Fahrzeuge mit einem Gewicht von über 1,8 Tonnen würden einen speziellen Führerschein, den “B+”, erfordern, der erst ab 21 Jahren erworben werden kann. Dies könnte insbesondere SUV-Fahrer und potenziell auch einige Elektroautofahrer betreffen, da viele dieser Fahrzeuge aufgrund ihrer schweren Batterien über 1,8 Tonnen wiegen.

Die EU hofft, dass diese Änderungen zu einer Reduzierung der Unfallzahlen beitragen werden. Das langfristige Ziel ist die “Vision Zero”, bei der die Zahl der Verkehrstoten bis 2050 auf null reduziert werden soll.

Die Reaktionen auf den Entwurf sind gemischt. Während einige die vorgeschlagenen Änderungen als notwendig für die Verkehrssicherheit betrachten, sehen andere sie als zu restriktiv und potenziell problematisch an. Die endgültige Richtlinie wird sowohl im Parlament als auch in den Mitgliedstaaten diskutiert und muss schließlich von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.

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