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Berner Kantonsparlament fordert bessere Unterstützung für Corona-Impfgeschädigte

Das Berner Kantonsparlament hat ein deutliches Signal gesendet: Menschen, die unter den Nebenwirkungen der Corona-Impfung leiden, sollen besser unterstützt werden. Dieser Schritt kommt in einer Zeit, in der die Debatte über die Sicherheit und Nebenwirkungen von Impfstoffen immer lauter wird.

In einer kürzlich durchgeführten Sitzung forderte der Grosse Rat die Berner Kantonsregierung auf, die interdisziplinäre medizinische Versorgung von Personen, die nach einer Corona-Impfung Nebenwirkungen zeigen, sicherzustellen. Dies soll durch die Einrichtung von Post-Vac-Sprechstunden in öffentlichen Krankenhäusern und durch Therapieangebote auf der Grundlage neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse geschehen.

Die Forderung wurde von Samuel Kullmann (EDU/Thun) vorgebracht und fand breite Zustimmung im Parlament. Obwohl der Regierungsrat ursprünglich vorschlug, die Forderung als erfüllt zu betrachten, bestand die Mehrheit des Rates darauf, sie weiter zu verfolgen.

Während der Debatte betonten mehrere Mitglieder die Notwendigkeit, die Betroffenen ernst zu nehmen. Sibyl Eigenmann (Mitte/Bern) wies darauf hin, dass Impfnebenwirkungen real sind, auch wenn viele Menschen lieber schweigen würden. Hannes Zaugg-Graf (GLP/Uetendorf) und Reto Zbinden (SVP/Mittelhäusern) betonten die Verantwortung des Kantons, da er die Bevölkerung aktiv zur Impfung ermutigt hatte.

Das Parlament sprach sich auch mit überwältigender Mehrheit dafür aus, eine kantonale Anlaufstelle für Impfgeschädigte und ihre Familien zu schaffen. Diese Stelle soll den Betroffenen nicht nur medizinische Unterstützung bieten, sondern auch bei der Beantragung von Versicherungs- und Entschädigungsleistungen helfen.

Die Forderung nach einer solchen Anlaufstelle wurde durch eine Demonstration von rund 60 Impfgeschädigten und ihren Angehörigen vor dem Rathaus unterstrichen. Sie wollten die Öffentlichkeit auf ihre schwierige Situation aufmerksam machen und betonten, dass die Covid-Impfstoffe in einer außergewöhnlichen Situation eingesetzt wurden und daher auch außergewöhnliche Maßnahmen erforderlich sind, um die Nebenwirkungen zu bewältigen.

Ein weiterer Vorschlag, einen kantonalen “Fonds zur Wiedergutmachung von Impfgeschädigten” zu schaffen, wurde jedoch abgelehnt. Die Mehrheit des Parlaments war der Ansicht, dass es aus finanzpolitischen Gründen nicht angebracht sei, einen solchen Fonds zu schaffen, und dass der Begriff “Wiedergutmachung” ein schuldhaftes Verhalten des Kantons implizieren würde.

Insgesamt zeigt diese Entwicklung, dass die Debatte über die Sicherheit von Impfstoffen und die Unterstützung von Impfgeschädigten in der Schweiz weiterhin ein wichtiges Thema ist und dass die Behörden bereit sind, Maßnahmen zu ergreifen, um die Betroffenen zu unterstützen.

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