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Digitale Transformation im Gesundheitswesen: Das neue Zeitalter der elektronischen Patientenakte und E-Rezepte

In einer wegweisenden Entscheidung hat der deutsche Bundestag heute zwei Digitalgesetze für das Gesundheitswesen verabschiedet, die eine umfassende Digitalisierung im Gesundheitssektor einleiten sollen. Dies markiert einen entscheidenden Schritt hin zur Modernisierung des Gesundheitswesens, indem es von traditionellen Papierakten und -rezepten zu einer vollständig digitalen Infrastruktur übergeht.

Das Herzstück dieser digitalen Revolution ist die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA), die bis spätestens 2025 flächendeckend implementiert werden soll. Diese Entscheidung betrifft nicht nur Patientinnen und Patienten, sondern auch Arztpraxen, Forschungseinrichtungen und Pharmaunternehmen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) beschrieb diese Gesetze im Handelsblatt-Interview als tiefgreifende Änderungen, die „in jeden Winkel unseres Systems hineingehen“.

Die elektronische Patientenakte, die bereits heute von Krankenkassen bereitgestellt wird, ist bisher aufgrund ihres begrenzten Nutzens und aufwendigen Registrierungsprozesses nur wenig verbreitet. Mit den neuen Regelungen der Ampelkoalition wird sich dies ändern: Ab 2025 erhält jeder Versicherte automatisch eine ePA, es sei denn, er widerspricht aktiv. Die Bundesregierung erwartet, dass bis zu 80 Prozent der Versicherten bis zum Jahr 2025 eine ePA nutzen werden.

Die Vorteile der ePA für Versicherte sind vielfältig: Medizinische Dokumente, Befunde, Impfpässe und sogar das Zahnbonusheft werden digital gespeichert und sind somit jederzeit und überall verfügbar. Dies vereinfacht die Kommunikation zwischen Patienten und medizinischem Personal, indem es den Austausch von Gesundheitsinformationen erleichtert und gleichzeitig die Datensicherheit gewährleistet.

Interessanterweise ist die Nutzung der ePA nicht auf Smartphone-Besitzer beschränkt. Auch Versicherte ohne entsprechendes Gerät werden eine ePA erhalten, die in Arztpraxen und Krankenhäusern zugänglich ist. Allerdings bleibt abzuwarten, ob alle Hausärzte von Beginn an in der Lage sein werden, die ePA zu befüllen. Technische Voraussetzungen und Anpassungen in den Praxisverwaltungssystemen (PVS) sind hierfür notwendig.

Ein wichtiger Aspekt ist der Datenschutz. Versicherte haben die Kontrolle darüber, wer auf ihre Daten zugreifen kann und welche Dokumente gespeichert werden. So können beispielsweise bestimmte Einträge für einzelne Ärzte oder für Forschungszwecke gesperrt werden. Krankenkassen erhalten keinen Zugang zu den Daten der ePA, sondern nur zu Abrechnungsdaten.

Neben der ePA spielt das elektronische Rezept (E-Rezept) eine zentrale Rolle in der digitalen Transformation des Gesundheitswesens. Ab dem 1. Januar 2024 wird das E-Rezept für alle Praxen und Apotheken verpflichtend. Dies soll den Prozess der Medikamentenverschreibung und -abgabe effizienter und sicherer machen.

Diese digitalen Neuerungen sind jedoch nicht ohne Herausforderungen. Es gibt Bedenken hinsichtlich der technischen Umsetzung und der Akzeptanz bei Ärzten und Patienten. Trotzdem stellt die Einführung der ePA und des E-Rezepts einen entscheidenden Schritt in Richtung eines effizienteren, sichereren und modernen Gesundheitssystems dar.

Die Verabschiedung dieser Gesetze ist ein klares Signal für die Notwendigkeit einer umfassenden Digitalisierung im Gesundheitswesen. Sie versprechen nicht nur eine Verbesserung der Patientenversorgung, sondern auch eine Stärkung des Forschungsstandorts Deutschland. Die kommenden Jahre werden zeigen, wie diese digitale Revolution das Gesundheitswesen transformiert und welche weiteren Anpassungen erforderlich sein werden.

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