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Richter nach umstrittenem Corona-Urteil zu Bewährungsstrafe verurteilt

Erfurt/Weimar – Ein umstrittenes Urteil, das die Maskenpflicht an zwei Schulen in Weimar verbot, hat nun zu einer Bewährungsstrafe für den zuständigen Richter geführt. Christian Klaus Siegfried Dettmar, ein 60-jähriger Familienrichter aus Weimar, wurde wegen Rechtsbeugung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Am Mittwochmorgen wurde Dettmar vor dem Landgericht in Erfurt verurteilt, nachdem er im April 2021 mit seinem Urteil für landesweites Aufsehen gesorgt hatte. Die Entscheidung des Richters basierte auf der Klage einer Mutter, deren Kinder über gesundheitliche Beschwerden geklagt hatten, die sie auf die Maskenpflicht zurückführten. Dettmar verbot daraufhin der Pestalozzi-Grundschule und der Pestalozzi-Regelschule in Weimar, ihre Schüler zur Einhaltung der Masken-, Abstands- und Schnelltestpflicht zu zwingen.

Das Gericht argumentierte, Dettmar habe sein Urteil gefällt, bevor die Ergebnisse der Gutachter vorlagen und habe bewusst Gutachter ausgewählt, die als Kritiker der Corona-Maßnahmen bekannt waren. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, die richterliche Unabhängigkeit missachtet und sich von Recht und Gesetz entfernt zu haben, um die vermeintliche Unwirksamkeit und Schädlichkeit der staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie darzustellen.

Dettmar wies die Vorwürfe zurück und betonte, dass er der erste Richter im deutschen Sprachraum gewesen sei, der Gutachten in seine Entscheidung einbezogen habe. Er argumentierte, dass er die Auswirkungen der Maßnahmen auf Schulkinder gesehen habe und deshalb gehandelt habe.

Interessanterweise war Dettmar nicht der einzige Richter in Thüringen, der mit kontroversen Entscheidungen zu den Corona-Maßnahmen für Schlagzeilen sorgte. Sein Kollege Matthias Guericke hatte das Kontaktverbot der Thüringer Corona-Verordnung für verfassungswidrig erklärt, und der Meininger Amtsrichter Volker Kuba verbot Masken in seinem Gerichtssaal.

Das Thüringer Oberlandesgericht hob Dettmars Entscheidung später auf und verwies darauf, dass nicht das Familiengericht, sondern das Verwaltungsgericht zuständig sei. Dettmar wurde in der Folge suspendiert und ein Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet.

Die Entscheidung des Gerichts wurde von einigen als notwendig erachtet, um das Vertrauen in das Justizsystem wiederherzustellen, während andere sie als Angriff auf die richterliche Unabhängigkeit sahen. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Entscheidung auf zukünftige Fälle auswirken wird, in denen Richter kontroverse Entscheidungen in Bezug auf die Corona-Maßnahmen treffen.

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